Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stefanie Pytel, Rupprechtstr. 14, 10317 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, die von der Fotografin Stefanie Pytel (im Folgenden „Fotografin“ genannt) gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) erbracht werden. Hierzu zählen insbesondere die Erstellung, Bereitstellung und der Vertrieb von Bildmaterial sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen, die im Rahmen eines Auftrags angefragt oder erbracht werden. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und sind somit ein zentraler Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen der Fotografin und dem Auftraggeber.

(2) Die AGB treten in Kraft, sobald ein Angebot der Fotografin durch den Auftraggeber mündlich oder schriftlich angenommen wird. Mit der Annahme des Angebots erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit diesen Bedingungen. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Angebote, Leistungen oder Lieferungen, ohne dass eine erneute gesonderte Vereinbarung notwendig ist. Jegliche abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie von der Fotografin ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.


§ 2 Leistungsbeschreibung

(1) Stefanie Pytel bietet umfassende Fotografie-Dienstleistungen an, die sich auf die Erstellung von Produktfotografien für Unternehmen sowie auf die Zusammenarbeit mit Modellen zur Erstellung von ansprechenden Bildinhalten konzentrieren. Die erbrachten Dienstleistungen umfassen sowohl konzeptionelle als auch produzierende Elemente. Im Rahmen der konzeptionellen Leistungen wird ein gemeinsames Verständnis der fotografischen Ziele erarbeitet, das die kreative Ausrichtung und die Bildgestaltung berücksichtigt. Die produzierenden Leistungen beinhalten die eigentlichen Fotoarbeiten, einschließlich der Lichtgestaltung, Bildkomposition und Nachbearbeitung.
(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Bereitstellung sämtlicher zur Durchführung der Fotoaufnahmen erforderlichen Produkte und Requisiten. Diese sind auf eigene Kosten bereitzustellen und müssen in einem Zustand sein, der den vereinbarten fotografischen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus obliegt es dem Auftraggeber, die Organisation und die Kosten für die Rückgabe der verwendeten Produkte zu übernehmen. Dies schließt auch Verpackung und Versand ein, sofern eine Rücksendung erforderlich ist.
(3) In Fällen, in denen Dritte, wie zum Beispiel Modelagenturen oder Lieferanten von Requisiten, in den Auftrag eingebunden sind, stellt der Auftraggeber sicher, dass sämtliche anfallenden Kosten, die in Verbindung mit diesen Dritten entstehen, wie Mieten, Genehmigungen oder sonstige Gebühren, von ihm separat getragen werden. Diese Kosten sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Vergütung für die Fotografie-Dienstleistungen und sind daher nicht im vereinbarten Preis inbegriffen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die entsprechenden Absprachen mit Dritten eigenverantwortlich zu treffen und die Struktur der Kosten transparent zu halten.

§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Stefanie Pytel behält sich alle Urheberrechte an den von ihr geschaffenen fotografischen Arbeiten vor. Der Auftraggeber erwirbt mit der Erfüllung des Auftrags lediglich die im Vertrag festgelegten Nutzungsrechte an den Bildern. Eine Übertragung von Eigentumsrechten an den fotografischen Werken erfolgt nicht. Dies bedeutet, dass alle kreativen und urheberrechtlichen Ansprüche weiterhin ausschließlich bei Stefanie Pytel liegen und der Auftraggeber nicht das Recht hat, diese Bilder ohne die Zustimmung der Urheberin in irgendeiner Form zu bearbeiten oder zu veräußern.
(2) Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte an den fotografischen Arbeiten erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars. Im Rahmen dieser Nutzungsrechte erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung, dessen Umfang und Art im Vertrag klar definiert werden müssen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, die vereinbarten Nutzungsformen einzuhalten und die Bilder ausschließlich in dem festgelegten Kontext zu verwenden.
(3) Jede Nutzung der Bilder, die über die im Vertrag festgelegten Vereinbarungen hinausgeht, insbesondere in Bezug auf kommerzielle Anwendungen oder die Verbreitung der Bilder in gedruckter oder digitaler Form, erfordert die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Stefanie Pytel. Diese Zustimmung kann mit zusätzlichen Honorarpflichten verbunden sein, die zuvor vereinbart werden müssen. 
Die Negativ-Medien, die im Rahmen des Fotoshootings entstanden sind, verbleiben im Besitz von Stefanie Pytel. Eine Herausgabe der Negativen an den Auftraggeber erfolgt nicht. Sollte der Auftraggeber Fotos oder Vorschaubilder ohne vorherige Zustimmung von Stefanie Pytel veröffentlichen, behält sich die Fotografin das Recht vor, diese unerlaubte Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen. Die Nutzung des Bildmaterials unterliegt daher strengen Regelungen, um sowohl den Urheberrechtsschutz zu wahren als auch die Integrität der künstlerischen Arbeiten von Stefanie Pytel zu sichern.

§ 4 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen wird in der Regel auf der Grundlage eines Stundensatzes, eines Tagessatzes oder einer zuvor vereinbarten Pauschale festgelegt. Dabei erfolgt die Abrechnung ohne Ausweisung von Umsatzsteuer, da die Regelungen des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) zur Kleinunternehmerregelung Anwendung finden. Die jeweils geltenden Sätze und Konditionen werden im individuellen Vertrag zwischen den Parteien detailliert festgehalten und sind somit verbindlich.

(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Banküberweisung zu leisten. Die Angaben zur Bankverbindung sowie alle erforderlichen Informationen zur Zahlungsabwicklung sind in der Rechnung enthalten. Bei Zahlungsverzug behält sich der Dienstleister vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie etwaige Mahngebühren einzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, die vollständige Vergütung unabhängig von etwaigen Streitigkeiten oder Reklamationen fristgerecht zu zahlen.

(3) Im Falle eines kurzfristigen Ausfalls des Auftraggebers, der weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgt, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Honorars fällig. Diese Regelung dient dazu, entstehende Planungskosten und entgangene Honorare des Dienstleisters abzusichern. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Stornierungsgebühr wird in diesem Fall entsprechend reduziert oder entfällt vollständig.


§ 5 Pflichten des Auftraggebers und Reklamationen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche notwendigen Genehmigungen und Rechte für die Erstellung der Fotografien vorliegen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Einholung von Einwilligungen von abgebildeten Personen sowie die Klärung von Nutzungsrechten bezüglich abgebildeter Objekte. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die rechtmäßige Verwendung der Bilder sowie für die Gestaltung und Richtigkeit eventueller begleitender Textierungen. Etwaige rechtliche Konsequenzen, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtung erwachsen, hat der Auftraggeber zu tragen.

(2) Der Auftraggeber ist gehalten, alle Reklamationen bezüglich des gelieferten Bildmaterials innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Materials geltend zu machen. Diese Frist dient der zügigen Klärung und Mängelbeseitigung. Reklamationen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. Nach der Frist gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß geliefert und akzeptiert, sofern nicht eine gesetzliche Gewährleistungsregelung greift.

(3) Änderungswünsche, die während oder nach der Produktion des Bildmaterials vorgebracht werden, sind grundsätzlich willkommen. Der Auftraggeber ist jedoch darüber informiert, dass solche Änderungen zusätzliche Kosten verursachen können. Diese Mehrkosten wird der Auftraggeber tragen und entsprechend im Voraus informiert werden. Die Umsetzung von Änderungswünschen erfolgt nach einer sorgfältigen Prüfung und Verständigung über die entstehenden Kosten.

§ 6 Haftung

(1) Die Haftung von Stefanie Pytel beschränkt sich auf Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht werden. Insbesondere für Schäden an Aufnahmeobjekten, Displays oder Daten übernimmt Stefanie Pytel nur dann die Haftung, wenn solche Schäden durch vorsätzliches Verhalten oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits entstehen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen.

(2) Für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung. Dies gilt auch für alle rechtlichen Ansprüche, die aus der Nutzung der abgebildeten Personen oder Objekte resultieren können, es sei denn, der Auftraggeber legt ein entsprechendes Release-Formular vor, das die notwendigen Einwilligungen zur Nutzung der Abbildungen in der vereinbarten Form bestätigt. In solchen Fällen erfolgt eine Haftungsfreistellung seitens des Auftraggebers gegenüber Stefanie Pytel für jegliche Ansprüche Dritter, die aufgrund der Nutzung dieser Abbildungen geltend gemacht werden könnten.
§ 7 Vertragsstrafe und Schadensersatz

(1) Im Falle einer unberechtigten Nutzung des Bildmaterials ohne die vorherige ausdrückliche Zustimmung von Stefanie Pytel verpflichtet sich der Nutzer, für jeden einzelnen Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Rechte von Stefanie Pytel als Urheberin des Bildmaterials umfassend geschützt werden und stellt zudem eine abschreckende Maßnahme gegen die unerlaubte Verwendung dar. Ungeachtet dieser Regelung bleibt Stefanie Pytel das Recht vorbehalten, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die über die Vertragsstrafe hinausgehen. Der Nutzer ist sich bewusst, dass eine unberechtigte Nutzung des Bildmaterials nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, sondern auch die geschäftlichen Interessen von Stefanie Pytel erheblich schädigt.

(2) Für den Fall einer unzureichenden Kennzeichnung der Urheberschaft, die nicht den von Stefanie Pytel vorgegebenen Standards entspricht, wird ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe von 100% auf das zuvor vereinbarte Nutzungshonorar fällig. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Urheberschaft von Stefanie Pytel angemessen gewürdigt wird und die Integrität der künstlerischen Werke gewahrt bleibt. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung ist daher nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch Ausdruck des Respekts gegenüber der kreativen Leistung der Urheberin.

§ 8 Schlussbestimmungen

(1) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Diese Rechtswahl findet auch Anwendung auf internationale Lieferungen und Leistungen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich in schriftlicher Form bestätigt.

(3) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, eine neue, wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Diese Regelung soll im Einklang mit dem angestrebten Ziel der ursprünglichen Bestimmung stehen.

(4) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz der Fotografin Stefanie Pytel, sofern der Auftraggeber ein Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist. Der Gerichtsstand ist ebenfalls am Wohnsitz der Fotografin, es sei denn, zwingende gesetzliche Vorschriften sehen etwas anderes vor.


Stand: 26.08.2024, Vervielfältigung verboten!
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